AGBs

Unsere AGBs:

1. Abschlussdatum und Vertragsbeginn

Ihr Mitgliedschaftsvertrag wird mit Zeichnung durch Sie auf einem Vertragsformular wirksam. Sie bzw. der von Ihnen benannte Nutzer können die Leistungen von Spartan Kickboxteam Weiden im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Vertragsbeginn ist der Monatserste des Monats. Ist als Vertragsbeginn ein Zeitpunkt vor dem Tag der Unterzeichnung (Abschlussdatum) festgelegt, so wird die Anzahl der zurückliegenden Tage bei Beendigung dieses Vertrages der Laufzeit hinzugerechnet.

2. Laufzeit unserer Mitgliedschaftsverträge

Sie können mit uns einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit) abschließen. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, verlängert sich Ihr Vertrag in diesem Fall nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, es sei denn, Sie oder wir kündigen ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Grundlaufzeit. Nach Ablauf der Grundlaufzeit können Sie und wir den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an philippwittmann@web.de erfolgen. Eine schriftliche Kündigung geben Sie bitte direkt in Ihrem Club ab oder senden Sie diese an:

Spartan Kickboxteam
Philipp Wittmann
Sonnenstraße 5
95703 Wildenau

3. Pausen

Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, gewährt Ihnen Spartan Kickboxteam Weiden auf Ihren Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Grund, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens 4 Wochen andauert. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Während Ihrer Pause dürfen Sie unser Training nicht besuchen.

4. Mitgliedsbeitrag / SEPA Lastschriftverfahren

Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist monatlich zu entrichten. Die von Ihnen geschuldeten monatlichen Zahlungen werden per SEPA Lastschriftermächtigung eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften belasten wir Ihnen die uns hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren weiter. Änderungen der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung Ihrer Mitgliedsbeiträge.

5. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung

Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um das Hausrecht von Spartan Kickboxteam Weiden und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden Hausordnung durchzusetzen.

6. Ermäßigung für Azubis, Schüler, Studenten

Gegen Vorlage eines Nachweises über Ihre Berechtigung, z.B. Firmenausweis, Arbeitgeberbescheinigung, Visitenkarte, gewähren wir Ihnen eine Ermäßigung, wenn Ihr Arbeitgeber mit uns Mitarbeiterkonditionen vereinbart hat. Zum Erhalt der Ermäßigung müssen Sie uns alle 12 Monate nach Vertragsbeginn einen Nachweis vorlegen, aus dem sich Ihre fortdauernde Zugehörigkeit zu Ihrem Arbeitgeber ergibt. Wir werden Sie hieran mit angemessenem Vorlauf per E-Mail oder Post erinnern. Solange Sie uns einen solchen Folgenachweis nicht beigebracht haben, können wir Ihre Ermäßigung nach dem Ablauf des 12. Monats nicht mehr gewähren. Solange Sie das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Auszubildender, Schüler oder Student sind, gewähren wir Ihnen gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises, z.B. Schülerausweis, Berufsschulausweis, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, eine Ermäßigung Ihres Mitgliedsbeitrages nach Maßgabe Ihres Vertrages.
Bei befristeten Nachweisen müssen Sie uns unaufgefordert eine aktuelle Folgebescheinigung bis zum Ende der Gültigkeit Ihres Nachweises vorlegen. Solange Sie uns einen solchen Nachweis nicht beigebracht haben, entfällt Ihre Ermäßigung automatisch. Wir schreiben jede mangels Nachweis nicht gewährte Ermäßigung rückwirkend nach Eingang des Nachweises gut, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch ermäßigungsberechtigt
sind und Ihren Nachweis spätestens 2 Monate nach Aufforderung (Corporate) oder Außerkrafttreten Ihres befristeten Nachweises (Azubi, Schüler, Student) beigebracht haben. Bei Wegfall Ihrer Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und Sie zahlen den regulären Mitgliedsbeitrag. Sie sind verpflichtet, Spartan Kickboxteam Weiden jede Änderung Ihrer Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen. Einzelne Ermäßigungsarten können nicht
kombiniert werden.

7. Haftung

Wir schließen jede Haftung für Ihre Schäden und für Schäden des von Ihnen benannten Nutzers oder von Ihnen mitgebrachter Besucher einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Spartan Kickboxteam Weiden beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Spartan Kickboxteam Weiden beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.

8. Vertragsänderungen

Spartan Kickboxteam Weiden ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für Sie unter Berücksichtigung der Interessen von Spartan Kickboxteam Weiden zumutbar ist. Zumutbar sind im Allgemeinen solche Änderungen, die aufgrund von nachträglich auftretenden Umständen erfolgen, die bei Vertragsschluss für keine Vertragspartei vorhersehbar waren. Spartan Kickboxteam Weiden wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Sie können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail Spartan Kickboxteam, Philipp Wittmann (Sonnenstraße 5, 95703 Wildenau), philippwittmann@web.de widersprechen.